Rehabilitation für Schwerhörige und Ertaubte
Der Personenkreis — Beim Personenkreis Schwerhörige und Ertaubte handelt es sich um erwachsene Hörgeschädigte, die ihr Hörvermögen teilweise oder vollständig eingebüßt haben. Die Rehabilitation richtet sich sowohl an berufstätige Hörgeschädigte, als auch an Personen, die nicht im Berufsleben stehen.
Den Rehabilitanden wird ein individuelles Kommunikationstraining vermittelt, das ihnen ermöglicht, den kommunikativen Anforderungen im sozialen und beruflichen Umfeld gerecht zu werden. Innerhalb der Rehabilitation wird ein ganzheitlicher Ansatz vertreten.
Wenn keine rehabilitativen Maßnahmen ergriffen werden, besteht die Gefahr, dass Hörgeschädigte in eine soziale Isolation gedrängt werden und dadurch noch weniger in der Lage sind, kommunikative Probleme zu lösen. Konsequenzen dieses Prozesses sind dann nicht selten Arbeitsplatzverlust, starke psychische Belastungen und psychosomatische Folgebeschwerden. Dieses kann zu einer weiteren Verschärfung der schon schwierigen Situation führen.
Falls eine berufliche Neuorientierung im Vordergrund steht, müssen abgesicherte Aussagen zur Kommunikationssituation und entsprechende Ausbildungsprognosen getroffen werden. Im Vorfeld sind die Kommunikationsmöglichkeiten zu optimieren. Dies gilt auch für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Ziele — Die Hörgeschädigten sollen ihre Verständigungsmöglichkeiten erweitern können, indem sie
- mehr Selbstsicherheit gewinnen,
- sich aktiv mit der Lebens- und Arbeitswelt auseinandersetzen,
- die verbliebenen Kommunikationsmöglichkeiten besser nutzen lernen und
- sich neue Kommunikationsmöglichkeiten erschließen.
Dieses sind Voraussetzungen, um die Probleme im Familien- und Freundeskreis sowie während der Freizeit zu bewältigen. Gleichzeitig kann der Hörgeschädigte nur so seine Interessen und Rechte in der sozialen Umwelt besser wahrnehmen.
Für die berufstätigen Rehabilitationsteilnehmerinnen und -teilnehmer können damit auch die Voraussetzungen geschaffen werden für
- den Erhalt eines Arbeitsplatzes,
- die Erschließung eines Arbeitsplatzes,
- die berufliche Verbesserung und Anpassung,
- die berufliche Wiedereingliederung oder
- weitere berufsfördernde oder rehabilitative Maßnahmen.
Die wichtigsten Inhalte — Alle nachstehend aufgeführten Bereiche zielen darauf ab, Hilfen zur Erweiterung der Verständigung zu geben. Die aufgeführten Inhalte werden bei jeder Rehamaßnahme sorgfältig gewichtet und damit den individuellen Bedürfnissen der Gruppe angepasst. Der Hörgeschädigte erhält dadurch die Möglichkeit, sich mit seiner eigenen Situation aktiv auseinanderzusetzen.
Verhaltenstraining — Im Verhaltenstraining (Hörtaktik) steht der Erfahrungsaustausch unter Hörgeschädigten sowie die Auseinandersetzung mit der eigenen Situation als Hörgeschädigter im Vordergrund. Es wird gezielt daran gearbeitet, Verständigungssituationen durch eigenes aktives Verhalten zu gestalten. Dieses wird an praktischen Beispielen des Alltags gelernt und geübt.
Wesentlich ist, dass alle Hilfen zur Verständigung, die in den anderen Unterrichtsbereichen im einzelnen gesondert besprochen und geübt werden, einbezogen sind.
Es werden individuelle Lösungsstrategien erarbeitet. Diese ermöglichen es Schwerhörigen, soziale Bezugspersonen auf die Besonderheiten der eigenen Hörschädigung hinzuweisen. Die erarbeiteten Stategien sind Hilfstellungen für eine verbesserte Verständigung. Gezielten Informationen sollen Missverständnisse und Konflikte in der zwischenmenschlichen Kommunikation vermeiden.
Absehtraining — Absehen (Mundabsehen) bedeutet, gesprochene Sprache mit Hilfe der beobachteten Mundbewegungen des Sprechers zu verstehen. Für viele Hörgeschädigte ist das Absehen von Sprachlauten eine wichtige und notwendige Kommunikationshilfe.
Für das Absehen ist neben der visuellen Erfassung der Mundbewegung das Einbeziehen des eigenen Wissens über den Gesprächsgegenstand, Erkennen situativer Zusammenhänge und vieles mehr bedeutsam. Neben der Beobachtung der Mundbewegungen nimmt daher das Erfassen von Zusammenhängen während des Absehens einen großen Raum ein. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aller Faktoren, die das Absehen erleichtern oder erschweren können.
Technische Hilfen für Hörgeschädigte — Im Vordergrund steht die Informationsvermittlung zu technischen Hilfsmitteln, das Aufzeigen ihrer Vor- und Nachteile sowie die Klärung von Finanzierungsmöglichkeiten. Die Teilnehmer/innen werden in der Gruppenarbeit mit einer Vielzahl technischer Hilfsmittel vertraut gemacht. Es werden unter anderem FM-Anlagen, Telefonverstärker, optische Türklingeln und Lichtwecker erklärt. Die Rehabilitanden erhalten zudem eine persönliche Beratung hinsichtlich ihres individuellen Bedarfs an technischen Hilfen im häuslichen als auch im beruflichen Umfeld. Hilfsmittel können weitgehend während der Rehabilitation erprobt werden.
Für viele Rehabilitanden sind diese Informationen und Erfahrungen eine Erweiterung ihres Wissenstandes über technische Hilfen. Sie unterstützen bei der Suche nach dem für sie optimalen persönlichen Hilfsmittel. Ein individuell akzeptiertes Hilfsmittel verhilft nicht nur zu einer Optimierung der Verständigung, sondern macht eine aktive Integration in den Lebensalltag erfahrbar.
Dem Hörstatus entsprechend werden auch operative Ansätze wie das Cochlea Implantat ausführlich erklärt. Beratungen erfolgen in der Gruppe sowie in Einzelgesprächen. Jeder Einzelne wird dabei nicht nur fachlich beraten, sondern auch psychosozial unterstützt. Damit wird eine individuelle Entscheidungsfindung ermöglicht. Die medizinische Abklärung einer gesicherten CI-Indikation unterstützen wir in Kooperation mit spezialisierten Kliniken.
Hörgeräteakustik — Während der Rehabilitation erfolgt eine sorgfältige Überprüfung der vorhandenen Hörhilfen. Bedarfsorientiert erfolgt eine kontinuierliche Anpassung der Hörsysteme. Zudem können neue Hörysteme angepasst und während der Rehabilitation ausführlich getestet werden.
Nonverbale Kommunikation, Körpersprache und manuelle Zeichensysteme — Jeder Mensch verwendet, meist unbewusst, Körpersprache. Sie vermittelt wertvolle Informationen zu Empfindungen, Meinungen, Einstellungen und Gedanken einer Person. Das Erkennen und Deuten von Körpersprache ermöglicht eine eigenständige, intensivere und entspanntere Gestaltung zwischenmenschlicher Kommunikation.
Vor diesem Hintergrund werden lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) als weiterführende Verständigungshilfen vermittelt, ebenso das Deutsche Fingeralphabet. Dieses stellt eine wichtige Hilfe in schwierigen Kommunikationssituationen dar und kann das Aufschreiben ersetzen.
Mobile Kommunikationstechnik — Dieses Thema ist gerade für Hörgeschädigte ein sehr interessanter Bereich. Gehören doch die alternativen Kommunikationstechniken wie z.B. Mobilfunk zum Alltag dazu. Insbesondere für Berufstätige ist diese Thematik oftmals Grundlage zur Sicherung des Arbeitsplatzes.
Wir zeigen und probieren innerhalb der Rehabilitation verschiedenste und aktuelle Möglichkeiten mit dem Handy, Tablet oder PC.
Neben Nachrichtendiensten, Spracherkennung und Videokommunikation stellen wir Ihnen auch die Telefondolmetschdienste telesign und TESS vor.
Psychosozialer Bereich — Persönliche Probleme werden über die oben genannten Inhalte hinaus in einer Selbsterfahrungsgruppe thematisiert und aufgearbeitet. Darüber hinaus finden therapeutische Einzelgespräche statt, die in Häufigkeit und Dauer dem Gesprächsbedarf des Einzelnen angepasst werden. Innerhalb dieser Einzelgespräche kann intensiv auf die individuellen Belastungen eingegangen werden.
Einführung in das Sozial- und Behindertenrecht — Der Hörgeschädigte wird mit den wichtigsten Bereichen aus dem Sozial- und Behindertenrecht vertraut gemacht und zu einer selbstständigen Inanspruchnahme dieser befähigt.
Entspannungstraining — Das Entspannungstraining wird insbesondere unter der Berücksichtigung der eingeschränkten akustischen Wahrnehmung und der überbeanspruchten visuellen Reizaufnahme angeboten. Es dient nicht nur einem Ausgleich zu den intensiven Rehabiliationseinheiten. Die Entspannungseinheiten sollen auch den persönlichen Zustand von Anspannung erfahrbar machen. Entspannung kann so gezielt zu gefördert werden.